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Zivilrechtspraktikum: Praxisnahe Ausbildung in Bern

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Aus der Stellenanzeige

Die ganze Ausschreibung von Kanton Bern

Das ist der Job

ph3Das Obergericht des Kantons Bern bietet angehenden Anwältinnen und Anwälten die Möglichkeit, in seiner Straf- oder Zivilabteilung eine sechsmonatige praktische Gerichtsausbildung im Sinne der Verordnung über die Anwaltsprüfung (BSG 168.221.1) zu absolvieren. /h3 h3Ihre Aufgaben /h3 pAls Anwaltspraktikant/in bei der Zivilabteilung setzen Sie sich mit Rechtsfragen aus der ganzen Breite des materiellen und formellen Zivilrechts auseinander.

Sie erhalten Einblick in die Tätigkeiten der beiden Zivilkammern, des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts sowie der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen. /p h3Ihr Profil /h3 pVoraussetzung für eine Bewerbung ist ein erfolgreicher Bachelorabschluss in Rechtswissenschaften einer schweizerischen Universität.

Das brauchst du

Der Abschluss als Master of Law sollte in den ersten Wochen des Praktikums vorliegen.

Wir verlangen daher bewusst keinen Hochschulabschluss mit überdurchschnittlichen Qualifikationen. /p h3Wir bieten Ihnen /h3 ul lieine sorgfältige Einarbeitung sowie eine enge Begleitung und Betreuung während des Praktikums. /li liein angenehmes Arbeitsklima. /li lieine im Hinblick auf die Anwaltsprüfung optimale Auseinandersetzung mit Praxisfragen auf dem Gebiet der ZPO und des SchKG. /li lieine vielseitige und interessante sowie verantwortungsvolle Aufgabe in spannenden Fällen des Zivilrechts Sie arbeiten weitgehend selbständig; gleichzeitig sind Sie Teil eines jungen, motivierten und hilfsbereiten Teams: Regelmässige Diskussionsmöglichkeiten und Austausch mit Ihren vorgesetzten Richterinnen und Richtern und den für Sie zuständigen Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern sind selbstverständlich. /li liein Jahresarbeitszeitmodell mit flexiblen Arbeitszeiten und flexibler Zeiteinteilung /li lieinen zentralen Arbeitsplatz unmittelbar neben dem Bahnhof Bern in Gehdistanz zur Universität /li /ul /p #J-18808-Ljbffr

Darum lohnt es sich

Sie analysieren die angefochtenen Entscheide sowie die sich stellenden Fragen und erstellen selbständig in Absprache mit dem/der Vorgesetzten und unter Betreuung durch die zuständigen Gerichtsschreiber/-innen Entscheidentwürfe.

Während der vereinzelten oberinstanzlichen Verhandlungen führen Sie das Protokoll und redigieren anschließend die schriftlichen Erwägungen. Zentral für uns ist nicht der Notendurchschnitt, sondern die Motivation der bewerbenden Person.

Bereit?

Bewerbung wird direkt an Kanton Bern übergeben — kein Konto nötig.

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